Stiftung Alfred Grünwald

Schaffen und Werk des Künstlers Alfred Grünwald stellen ein wertvolles Kulturgut dar, das über die Regionalgrenzen hinaus Anerkennung findet. Es galt daher, dieses Gut nicht nur einer breiten Öffentlichkeit durch permanentes Ausstellen zugänglich zu machen, sondern auch für kommende Generationen zu bewahren.

Diese überlegungen haben dann auch kurz nach dem Tode von Alfred Grünwald 1966 seine Angehörigen, seine Freunde und die Bewunderer seiner Kunst bewogen, eine Stiftung gleichen Namens zu errichten.

Die Alfred Grünwald Stiftung, die von Felix Grünwald bis 1994, einem Bruder des Verstobenen, präsidiert wurde und unter der Aufsicht der Gemeinde Brig steht bezweckt:

Zweck

- die Vereinigung eines repräsentativen Teiles des Werkes von Alfred Grünwald (1929-1966) in einer Hand in Brig;

- die Sorge für die Erhaltung dieses Werkes;

- den Einsatz dafür, dass das Werk Kunstfreunden und der einheimischen Bevölkerung in angemessener Weise zugänglich und bekannt gemacht wird;

- die kunstwissenschaftliche Betreuung des Gesamtwerkes von Alfed Grünwald;

- einen Alfred Grünwald-Preis für Kunstschaffende periodisch auszusetzen.

Vermögenswidmung 

Zur Errichtung der Stiftung widmete die Erbgemeinschaft Alfred Grünwald 72 Werke des Künstlers, welche beurkundet sind und von denen sich heute ein grosser Teil in öffentlichen Gebäuden oder in Vermietung und Privatbesitz befindet.

Schenkung

1991 kamen 153 gerahmte Gemälde und 174 Zeichnungen mit Passepartout durch die Schenkung der Alfred Grünwald Geschwister zum Stiftungsgut hinzu, welche im Gegensatz zu den 72 Stiftungsbasiswerken, auch käuflich sind.

Stiftungsrat

Der Stiftungsrat wird auf die Dauer von 4 Jahren bestellt. Der Vertreter der Familie gilt als auf Lebenszeit gewählt. Der Stiftungsrat besteht aus 5-9 Mitgliedern, nämlich:

1. Einem Vertreter der Familie, bezeichnet nach Anhören der Erben, bzw. Erbeserben des Künstlers durch die Familie, wobei für die Beschlussfassung die einschlägigen vormundschaftlichen Vorschriften des Familienrates gelten;

2. Einem Vertreter der Munizipalgemeinde Brig, bezeichnet durch den Stadtrat Brig;

3. Einem Vertreter der Burgerschaft;

4. Einem Fachmann, ernannt durch die drei erstgenannten Mitglieder des Stiftungsrates.

5. Die weiteren Mitglieder, ernannt durch die drei erstgenannten Mitglieder des Stiftungsrates, und zwar auf Grund von Vorschlägen des Vertreters der Familie Grünwald.

>> Jetzige und bisherige Stiftungsratsmitglieder <<

Im Dienste des Kultur-Gutes

Über den Tod hinaus I - II