Über den Tod hinaus I-II
von Arnold Pfammater, Autor der Monographie "Alfred Grünwald" (1976, vergriffen)

1. Ein wertvolles Kultur-Gut das es zu bewahren galt
2. 
Die Alfred Grünwald Stiftung entsteht ... 
3. Der Stiftungsrat der ersten Stunde - mit Fotos

1. Ein wertvoller Kulturgut das es zu bewahren galt
Es ist sicher keine Überheblichkeit, Alfred Grünwald der Reihe bekannter zeitgenössischer Maler zuzuordnen. Demzufolge stellt denn auch Schaffen und Werk dieses verstorbenen Künstlers wertvolles Kulturgut dar, das über die Regionalgrenzen hinaus Anerkennung fand. 

Es galt daher, nicht nur dieses Gut eine breiten Öffentlichkeit durch permanentes Ausstellen zugänglich zu machen, sondern auch kommenden Generationen aufzuheben und zu bewahren. Den Fehler, namhafte Kunstwerke nur durch einen kleinen Kreis von Kunstkennern eifersüchtig hüten zu lassen, musste daher vermieden werden.

Diese Überlegungen haben denn auch schon kurz nach dem Tode von Alfred Grünwald seine Angehörigen, sowie Freunde und Bewunderer seiner Kunst bewogen, eine Stiftung gleichen Namens zu errichten

2.  Die Alfred Grünwald Stiftung entsteht ...  
Die Bemühungen der Erbgemeinschaft des verstorbenen Künstlers, führten denn auch alsbald zur Errichtung einer "Alfred Grünwald Stiftung" im Sinne von Art.80 ff ZGB, deren Zweck unter Art.2 des Stiftungsstatuts wie folgt vereinbart wurde:

"Zweck: Die Stiftung bezweckt:

  • die Vereinigung eines repräsentativen Teiles des Werkes von Alfred Grünwald (1929-1966) in einer Hand in Brig,
  • die Sorge für die Erhaltung dieses Werkes,
  • den Einsatz dafür, dass dieses Werk den Kunstfreunden und der einheimischen Bevölkerung in angemessener Weise zugänglich und bekannt gemacht wird,
  • die kunstwissenschaftliche Betreuung des Gesamtwerkes von Alfred Grünwald".

Voraussetzung hiezu war natürlich die Bereitschaft der Erbgemeinschaft Grünwald, wenigstens 50 Werke des Künstlers der Stiftung zu dauerndem Besitz zu überlassen, wobei eine Veräusserung von einzelnen Teilen des Werkes oder des gesamten Werkes grundsätzlich ausgeschlossen ist. Ausnahmefälle wären lediglich möglich, wenn die Erfüllung des Stiftungszweckes diese erheischen würden. 

3. Der Stiftungsrat der ersten Stunde ...

Verwaltung und Überwachung der Stiftung obliegt einem neunköpfigen Stiftungsrat, in welchem ein Vertreter der Familie Grünwald auf Lebzeiten, je ein Vertreter der Munizipalgemeinde sowie der Brugerschaft Brig, ein Fchmann und 5 weitere Mitglieder für 4 Jahre Einsitz nehem. 

Dieser setzt sich (zu der Zeit der Publikation des Buches 1976) aus folgenden 9 Mitgliedern zusammen:

  1. Präsident: Felix Grünwald, Architekt, Brig, Vertreter der Erbgemeinschaft;
  2. Vertreter der Stadtgemeinde: Dr.Werner Perrig, Stadtpräsident, Brig;
  3. Vertreter der Burgerschaft: Alois Kämpfen, Burgermeister, Brig;
  4. Sekretärin: Frau Annemarie Grünwald-Schmid,Brig;
  5. Hans Loretan, Bildhauer und Zeichnungslehrer Kollegium, Brig;
  6. Philipp Mengis, Verleger, Visp;
  7. Arnold Pfammatter, Buchautor und Postverwalter, Brig;
  8. Dr.Walter Ruppen, Kunsthistoriker, Brig;
  9. Dr.Peter Z'Brun, Chefarzt, Visp.

In Ausführung des Beschlossenen konnte denn auch am 29.März 1969 Felix Grünwald als Sprecher der Erbgemeinschaft die "Stiftung Alfred Grünwald" in Anwesenheit der verantwortlichen Persönlichkeiten aus Behörde und Verwaltung der Öffentlichkeit übergeben

Begleitet war diese Übergabe durch nachstehende Ausführungen von Dr.Walter Ruppen als Kenner von Werk, Leben und Schaffen von Alfred Grünwald.

QUELLE: Alfred Grünwald: Der Mensch-Das Werk-Die Stiftung, Brig 1976, Rotten Verlag (vergriffen), S.95f.

Es war einmal - Wachsen und Werden - Lieben, leiden, vollenden - Über den Tod hinaus II